Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter/Mieterinnen von Wohnraum oder für Heimbewohner/innen im Sinne des Heimgesetzes gewährt. Auch Eigentümer/innen von Wohnungen oder Eigenheimen können Anspruch auf Wohngeld als Lastenzuschuss haben.
Die Höhe des Wohngeldes hängt vom Einkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und von der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird, ab. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums des Landes NRW.
Die Antragstellung erfolgt mit vorheriger Terminabsprache im Rathaus bei den zuständigen Mitarbeiterinnen oder auch online über den Wohngeldrechner des Landes NRW. Hier kann die Höhe eines evtl. Anspruchs auf Wohngeld vorab berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. Ebenso können hier die Antragsformulare ausgedruckt werden.
Beratung und Anträge bei:
Buchstabe A-M: Frau Dreßen
Buchstabe N-Z: Frau Bosbach-Nowak
Wenn Kinder bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden, kann auf Antrag ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Schulbeihilfe, Mittagessen, Klassenfahrten u.a.) geprüft werden. Weitere Informationen hier.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Familien, Senioren, Jugend und Soziales
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Dreßen
- Voller Name:
Frau Dreßen
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-313
- E-Mail:
- cornelia.dressen@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bosbach-Nowak
- Voller Name:
Frau Bosbach-Nowak
- Position:
- Sachgebietsleiterin
- Telefon:
- 02266 96-117
- E-Mail:
- susanne.bosbach-nowak@lindlar.de
Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter/Mieterinnen von Wohnraum oder für Heimbewohner/innen im Sinne des Heimgesetzes gewährt. Auch Eigentümer/innen von Wohnungen oder Eigenheimen können Anspruch auf Wohngeld als Lastenzuschuss haben.
Die Höhe des Wohngeldes hängt vom Einkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und von der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird, ab. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums des Landes NRW.
Die Antragstellung erfolgt mit vorheriger Terminabsprache im Rathaus bei den zuständigen Mitarbeiterinnen oder auch online über den Wohngeldrechner des Landes NRW. Hier kann die Höhe eines evtl. Anspruchs auf Wohngeld vorab berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. Ebenso können hier die Antragsformulare ausgedruckt werden.
Beratung und Anträge bei:
Buchstabe A-M: Frau Dreßen
Buchstabe N-Z: Frau Bosbach-Nowak
Wenn Kinder bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden, kann auf Antrag ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Schulbeihilfe, Mittagessen, Klassenfahrten u.a.) geprüft werden. Weitere Informationen hier.