Wohnsitz Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung

Beschreibung

Wohnsitz - Anmeldung

Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.

Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung oder der Gerichtsbeschluss sind mitzubringen.

Beantragung: persönlich im Einwohnermeldeamt oder per Online-Antrag

Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich mit einer Vollmacht (Kopie Ausweis) vertreten lassen, bei Familien genügt eine Unterschrift. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, die erforderlichen Auskünfte über alle Meldepflichtigen erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung).

Wohnsitz- Ummeldung:

Der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.

Beantragung: persönlich im Einwohnermeldeamt oder per Online-Antrag

Wohnsitz - Abmeldung:

Bei Verzug innerhalb der Bundesrepublik nicht erforderlich.

Ab 01.11.2015 besteht für Sie wieder die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz aus der Gemeinde Lindlar ins Ausland verlegen.

Beantragung: ausschließlich persönlich

Unterlagen: Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch

Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.

  • Personalausweis und/oder Reisepass oder
  • Original-Geburtsurkunde
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Vollmacht

Bei Anmeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr):

  • Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten

Die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung muss jeweils innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

So funktioniert der Online-Dienst:

Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktuali-siert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den An-trag ab.
Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.
Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

Es werden keine Gebühren erhoben.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen