Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Wohnsitz Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung
Beschreibung
Wohnsitz - Anmeldung
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung oder der Gerichtsbeschluss sind mitzubringen.
Grundsätzlich ist die Anmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich mit einer Vollmacht (Kopie Ausweis) vertreten lassen, bei Familien genügt eine Unterschrift. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, die erforderlichen Auskünfte über alle Meldepflichtigen erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung).
Frist:
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.
Gebühren:
Es werden keine Gebühren erhoben
Abmeldung:
Bei Verzug innerhalb der Bundesrepublik nicht erforderlich.
Ab 01.11.2015 besteht für Sie wieder die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz aus der Gemeinde Lindlar ins Ausland verlegen.
Beantragung: persönlich
Unterlagen: Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
Ummeldung:
Der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.
Beantragung: persönlich
- Personalausweis und/oder Reisepass oder
- Original-Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Vollmacht
Bei Anmeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr):
- Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lorenz
- Voller Name:
Frau Lorenz
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-118
- E-Mail:
- corinna.lorenz@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Engeln
- Voller Name:
Frau Engeln
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-120
- E-Mail:
- jutta.engeln@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Behrendt
- Voller Name:
Frau Behrendt
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-119
- E-Mail:
- maria.behrendt@lindlar.de
Wohnsitz - Anmeldung
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung oder der Gerichtsbeschluss sind mitzubringen.
Grundsätzlich ist die Anmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich mit einer Vollmacht (Kopie Ausweis) vertreten lassen, bei Familien genügt eine Unterschrift. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, die erforderlichen Auskünfte über alle Meldepflichtigen erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung).
Frist:
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.
Gebühren:
Es werden keine Gebühren erhoben
Abmeldung:
Bei Verzug innerhalb der Bundesrepublik nicht erforderlich.
Ab 01.11.2015 besteht für Sie wieder die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz aus der Gemeinde Lindlar ins Ausland verlegen.
Beantragung: persönlich
Unterlagen: Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
Ummeldung:
Der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.
Beantragung: persönlich
- Personalausweis und/oder Reisepass oder
- Original-Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Vollmacht
Bei Anmeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr):
- Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten