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Wohnsitz Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung
Beschreibung
Wohnsitz - Anmeldung
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung oder der Gerichtsbeschluss sind mitzubringen.
Beantragung: persönlich im Einwohnermeldeamt oder per Online-Antrag
Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich mit einer Vollmacht (Kopie Ausweis) vertreten lassen, bei Familien genügt eine Unterschrift. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, die erforderlichen Auskünfte über alle Meldepflichtigen erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung).
Wohnsitz- Ummeldung:
Der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.
Beantragung: persönlich im Einwohnermeldeamt oder per Online-Antrag
Wohnsitz - Abmeldung:
Bei Verzug innerhalb der Bundesrepublik nicht erforderlich.
Ab 01.11.2015 besteht für Sie wieder die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz aus der Gemeinde Lindlar ins Ausland verlegen.
Beantragung: ausschließlich persönlich
Unterlagen: Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.
- Personalausweis und/oder Reisepass oder
- Original-Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Vollmacht
Bei Anmeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr):
- Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
Die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung muss jeweils innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
So funktioniert der Online-Dienst:
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktuali-siert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den An-trag ab.
Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.
Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.
Es werden keine Gebühren erhoben.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lorenz
- Voller Name:
Frau Lorenz
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-118
- E-Mail:
- corinna.lorenz@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Engeln
- Voller Name:
Frau Engeln
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-120
- E-Mail:
- jutta.engeln@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Behrendt
- Voller Name:
Frau Behrendt
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-119
- E-Mail:
- maria.behrendt@lindlar.de
Wohnsitz - Anmeldung
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung oder der Gerichtsbeschluss sind mitzubringen.
Beantragung: persönlich im Einwohnermeldeamt oder per Online-Antrag
Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich mit einer Vollmacht (Kopie Ausweis) vertreten lassen, bei Familien genügt eine Unterschrift. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, die erforderlichen Auskünfte über alle Meldepflichtigen erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung).
Wohnsitz- Ummeldung:
Der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.
Beantragung: persönlich im Einwohnermeldeamt oder per Online-Antrag
Wohnsitz - Abmeldung:
Bei Verzug innerhalb der Bundesrepublik nicht erforderlich.
Ab 01.11.2015 besteht für Sie wieder die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz aus der Gemeinde Lindlar ins Ausland verlegen.
Beantragung: ausschließlich persönlich
Unterlagen: Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.
- Personalausweis und/oder Reisepass oder
- Original-Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Vollmacht
Bei Anmeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr):
- Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
Die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung muss jeweils innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
So funktioniert der Online-Dienst:
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktuali-siert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den An-trag ab.
Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.
Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.