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Wasserverbrauchsgebühren
Kurzbeschreibung
Das aus der öffentlichen Trinkwasserleitung entnommene Wasser wird durch einen Wasserzähler gemessen. Die Trinkwassergebühr wird nach dem gemessenen Verbrauch in €/m³ erhoben. Nähere Auskünfte zur Höhe der Trinkwassergebühr, zur Zählergrundgebühr sowie zum Vorausleistungs- und Abrechnungsverfahren erteilen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Gemeindewerkes.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Gemeindewerk Wasser und Abwasser
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Hoffstadt
- Voller Name:
Frau Hoffstadt
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-403
- E-Mail:
- sabine.hoffstadt@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Schmeinck
- Voller Name:
Frau Schmeinck
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-316
- E-Mail:
- jennifer.schmeinck@lindlar.de