Wasserverbrauchsgebühren

Kurzbeschreibung

Das aus der öffentlichen Trinkwasserleitung entnommene Wasser wird durch einen Wasserzähler gemessen. Die Trinkwassergebühr wird nach dem gemessenen Verbrauch in €/m³ erhoben. Nähere Auskünfte zur Höhe der Trinkwassergebühr, zur Zählergrundgebühr sowie zum Vorausleistungs- und Abrechnungsverfahren erteilen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Gemeindewerkes.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen