Wasserverbrauchsgebühren

Kurzbeschreibung

Das aus der öffentlichen Trinkwasserleitung entnommene Wasser wird durch einen Wasserzähler gemessen. Die Trinkwassergebühr wird nach dem gemessenen Verbrauch in €/m³ erhoben. 

Die jeweilige Höhe der Trinkwasser- und Benutzungsgebühren werden jährlich neu kalkuliert und festgesetzt. Diese finden Sie in der jeweiligen Satzung im Ortsrecht und im Downloadcenter unter "Das Abrechnungsverfahren in Stichworten".

Nähere Auskünfte zur Höhe der Trinkwassergebühr, zur Zählergrundgebühr sowie zum Vorausleistungs- und Abrechnungsverfahren erteilen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Gemeindewerkes.

 

Hinweis zum Eigentumswechsel

Wird der Grundbesitz unterjährig veräußert, so ist der Verkäufer grundsätzlich bis zur Fortschreibung auf den neuen Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer und Trinkwasser- und/oder Abwassergebühren verpflichtet.

Außer, Verkäufer und neuer Eigentümer schließen einen Vertrag für eine Vorzeitige Umschreibung“. Dann kann Grundbesitz auch unterjährig umgeschrieben werden. Das Formular Vorzeitige Umschreibung senden Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben (von allen ehemaligen und neuen Eigentümern) per E-Mail an steueramt@lindlar.de und gemeindewerk@lindlar.de oder per Post an die vorgedruckte Adresse.

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