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Bauakteneinsicht für bereits archivierte Bauvorhaben
Beschreibung
Benötigen Sie Einsicht in Ihre Bauakte, können Sie dies form- und fristlos bei uns beantragen. Die Antragstellung ist per E-Mail (bauakteneinsicht@lindlar.de) oder über unseren Online-Service möglich.
Eine Akteneinsicht in laufende Verwaltungsverfahren ist online nicht möglich.
Für die Antragstellung sind die folgende Angaben erforderlich:
- Anschrift des gesuchten Objektes
und / oder
- Gemarkung / Flur / Flurstück
Zwischen drei und sieben Arbeitstagen
Sind Sie nicht der Eigentümer des Objektes, benötigen Sie für die Einsicht sowie Kopien aus der gewünschten Bauakte, eine Vollmacht des derzeitigen Eigentümers.
Benötigen Sie Kopien aus der Bauakte, fällt eine Gebühr von 9 Euro je angefangenen 15 Minuten an. Werden die Kopien in Papierform benötigt, wird zusätzlich eine Gebühr laut unserer Verwaltungsgebührensatzung pro DIN A3/A4 Blatt erhoben.
- Überweisung
Onlinedienstleistung
-
Mit Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Gemeinde Lindlar
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
- Telefon:
- 02266 96-0
- E-Mail:
- info@lindlar.de
-
- Name der Einrichtung
Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Schoner-Blum
- Voller Name:
Frau Schoner-Blum
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-300
- E-Mail:
- elisabeth.schoner-blum@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Oettli
- Voller Name:
Frau Oettli
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-418
- Fax:
- 02266 96-7418