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Personenstandsurkunden
Beschreibung
Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden sind beglaubigte Originalkopien aus einem Personenstandsbuch oder beglaubigten Auszüge, welche vom Standesamt ausgestellt werden. Bei der Gemeinde Lindlar können Sie Personenstandsurkunden entweder online oder persönlich beim Standesamt bestellen.
Wichtig: Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Lindlar erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Lindlar stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant. Falls Sie sich bzgl. des Ortes der Beurkundung unsicher sind, wenden Sie sich bitte vor der Bestellung telefonisch ans Standesamt.
Aus folgenden Registern können Sie online Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Weitere Urkundenarten können nur persönlich im Standesamt beantragt werden. Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde je Urkundenart. Für jede weitere Urkunde fallen jeweils 5 Euro an.
In bestimmten Fällen (z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Register gemäß folgender Fristen archiviert werden:
- Geburtsregister nach 110 Jahren
- Eheregister nach 80 Jahren
- Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
- Sterberegister nach 30 Jahren
Nach der Archivierung wird vom Standesamt keine Urkunde mehr ausgestellt.
Benötigen Sie ein Dokument aus dem Archiv, setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Gemeindearchiv in Verbindung.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Feuerschutz, Friedhofs- und Personenstandswesen
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Heldt
- Voller Name:
Frau Heldt
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-115
- Fax:
- 02266 96-7115
- E-Mail:
- bettina.heldt@lindlar.de
Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden sind beglaubigte Originalkopien aus einem Personenstandsbuch oder beglaubigten Auszüge, welche vom Standesamt ausgestellt werden. Bei der Gemeinde Lindlar können Sie Personenstandsurkunden entweder online oder persönlich beim Standesamt bestellen.
Wichtig: Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Lindlar erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Lindlar stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant. Falls Sie sich bzgl. des Ortes der Beurkundung unsicher sind, wenden Sie sich bitte vor der Bestellung telefonisch ans Standesamt.
Aus folgenden Registern können Sie online Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Weitere Urkundenarten können nur persönlich im Standesamt beantragt werden. Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde je Urkundenart. Für jede weitere Urkunde fallen jeweils 5 Euro an.
In bestimmten Fällen (z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Register gemäß folgender Fristen archiviert werden:
- Geburtsregister nach 110 Jahren
- Eheregister nach 80 Jahren
- Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
- Sterberegister nach 30 Jahren
Nach der Archivierung wird vom Standesamt keine Urkunde mehr ausgestellt.
Benötigen Sie ein Dokument aus dem Archiv, setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Gemeindearchiv in Verbindung.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10400/show