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Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird wie folgt gezahlt:
- als Zuschuss zur Miete für Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes
- als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert oder frei finanziert ist.
Die Antragstellung erfolgt nach persönlicher Vorsprache im Rathaus oder über einen Online-Prozess
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Familien, Senioren, Jugend und Soziales
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Dreßen
- Voller Name:
Frau Dreßen
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-313
- E-Mail:
- cornelia.dressen@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bosbach-Nowak
- Voller Name:
Frau Bosbach-Nowak
- Position:
- Sachgebietsleiterin
- Telefon:
- 02266 96-117
- E-Mail:
- susanne.bosbach-nowak@lindlar.de
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird wie folgt gezahlt:
- als Zuschuss zur Miete für Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes
- als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert oder frei finanziert ist.
Die Antragstellung erfolgt nach persönlicher Vorsprache im Rathaus oder über einen Online-Prozess
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10470/show