Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird wie folgt gezahlt:

  • als Zuschuss zur Miete für Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes
  • als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert oder frei finanziert ist.

Die Antragstellung erfolgt nach persönlicher Vorsprache im Rathaus oder über einen Online-Prozess

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen