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Abbruch von Gebäuden
Kurzbeschreibung
Der Abbruch von Gebäuden ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Antragsformulare erhalten Sie beim Oberbergischen Kreis unter www.obk.de. Wir empfehlen eine vorherige Rücksprache mit dem Sachbearbeiter.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Schoner-Blum
- Voller Name:
Frau Schoner-Blum
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-300
- E-Mail:
- elisabeth.schoner-blum@lindlar.de
Abbruch von Gebäuden Abriss
Der Abbruch von Gebäuden ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Antragsformulare erhalten Sie beim Oberbergischen Kreis unter www.obk.de. Wir empfehlen eine vorherige Rücksprache mit dem Sachbearbeiter.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10980/show Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
001 Borromäusstraße 1 51789 Lindlar https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6
Frau Schoner-Blum Sachbearbeiterin 224
02266 96-300
elisabeth.schoner-blum@lindlar.de