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Abfallentsorgung
Beschreibung
Die Gemeinde Lindlar hat zum 01.01.2024 ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen. Der BAV übernimmt damit die rechtliche Zuständigkeit der Gemeinde Lindlar für die Einsammlung der Abfälle im Gemeindegebiet mit den dazu gehörenden Verwaltungsaufgaben und der Gebührenberechnung. Durch die Bündelung der Entsorgungsaufgaben beim BAV werden Synergien genutzt. Insgesamt machen zehn Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Die Durchführung der Abfuhren erfolgt weiter durch das beauftragte Abfuhrunternehmen, die Neuenhaus GmbH. Das bestehende Entsorgungssystem für Restmüll-, Bio- und Papierabfälle sowie die Abfuhr der sperrigen Abfälle bleiben unverändert.
Abfallentsorgungsunternehmen
Firma Neuenhaus
Telefon: 02207 9692-0
Telefax: 02207 9692-62
www.neuenhaus.com
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Braunswerth 1 - 3
- PLZ und Ort
- 51766 Engelskirchen
Die Gemeinde Lindlar hat zum 01.01.2024 ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen. Der BAV übernimmt damit die rechtliche Zuständigkeit der Gemeinde Lindlar für die Einsammlung der Abfälle im Gemeindegebiet mit den dazu gehörenden Verwaltungsaufgaben und der Gebührenberechnung. Durch die Bündelung der Entsorgungsaufgaben beim BAV werden Synergien genutzt. Insgesamt machen zehn Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Die Durchführung der Abfuhren erfolgt weiter durch das beauftragte Abfuhrunternehmen, die Neuenhaus GmbH. Das bestehende Entsorgungssystem für Restmüll-, Bio- und Papierabfälle sowie die Abfuhr der sperrigen Abfälle bleiben unverändert.
Abfallentsorgungsunternehmen
Firma Neuenhaus
Telefon: 02207 9692-0
Telefax: 02207 9692-62
www.neuenhaus.com
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10981/show