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Auskunftssperre
Beschreibung
Jeder Bürger hat gem. §§ 34 ff. Meldegesetz NW das Recht, gegen die Weitergabe seiner Daten anläßlich von Alters- oder Ehejubiläen, an Adressbuchverlage oder an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, Widerspruch einzulegen oder Anträge auf Einrichtung von Übermittlungs- bzw. Auskunftsperren zu stellen. Die Anträge bzw. der Widerspruch ist bei der Gemeinde formlos schriftlich zu stellen bzw. zu erheben.
Der Bürger erhält aufgrund seines Antrags/Widerspruchs einen entsprechenden Bescheid. Die Anträge sind gebührenfrei. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange, eine Auskunftssperre zu beantragen.
Formloser schriftlicher Antrag / Widerspruch
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Behrendt
- Voller Name:
Frau Behrendt
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-119
- E-Mail:
- maria.behrendt@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Engeln
- Voller Name:
Frau Engeln
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-120
- E-Mail:
- jutta.engeln@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lorenz
- Voller Name:
Frau Lorenz
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-118
- E-Mail:
- corinna.lorenz@lindlar.de
Jeder Bürger hat gem. §§ 34 ff. Meldegesetz NW das Recht, gegen die Weitergabe seiner Daten anläßlich von Alters- oder Ehejubiläen, an Adressbuchverlage oder an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, Widerspruch einzulegen oder Anträge auf Einrichtung von Übermittlungs- bzw. Auskunftsperren zu stellen. Die Anträge bzw. der Widerspruch ist bei der Gemeinde formlos schriftlich zu stellen bzw. zu erheben.
Der Bürger erhält aufgrund seines Antrags/Widerspruchs einen entsprechenden Bescheid. Die Anträge sind gebührenfrei. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange, eine Auskunftssperre zu beantragen.
Formloser schriftlicher Antrag / Widerspruch
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11153/show