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Bauleitplanung
Kurzbeschreibung
Die Bauleitplanung hat zur Aufgabe, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) soll durch die Bauleitplanung eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne).
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar