Beglaubigungen

Kurzbeschreibung

Teilweise können Beglaubigungen beim Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Für Beglaubigungen z.B. vom Stammbuch ist das Standesamt zuständig.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen