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Behördenbeteiligung
Kurzbeschreibung
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) an der Bauleitplanung ist in dem § 4 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie dient insbesondere der Ermittlung und der zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange. Die Beteiligungen sollen dabei gewährleisten, dass im Rahmen der Abwägung alle von der Planung betroffenen Belange berücksichtigt werden, um dadurch Abwägungsdefizite zu vermeiden.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar