Erschließungsverträge

Beschreibung

In den Bereichen, in denen die Gemeinde eine Erschließung erst in späterer Zeit beabsichtigt können Erschließungsverträge mit Bürgergemeinschaften oder anderen Erschließungsträgern zum sofortigen Ausbau einer Erschließungsanlage abgeschlossen werden.

Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Beschluss des Bau- und Planungsausschusses.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen