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Erschließungsverträge
Beschreibung
In den Bereichen, in denen die Gemeinde eine Erschließung erst in späterer Zeit beabsichtigt können Erschließungsverträge mit Bürgergemeinschaften oder anderen Erschließungsträgern zum sofortigen Ausbau einer Erschließungsanlage abgeschlossen werden.
Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Beschluss des Bau- und Planungsausschusses.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Schneider
- Voller Name:
Herr Schneider
- Position:
- Fachleiter
- Telefon:
- 02266 96-315
- Fax:
- 02266 96-7315
- E-Mail:
- ralf.urspruch@lindlar.de