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Brauchwassernutzungsanlagen
Kurzbeschreibung
Regenwassernutzungsanlagen werden in der Regel für die Gartenbewässerung eingesetzt. Durch die Verwendung von Regenwasser für die Bewässerung des Gartens kann wertvolles Trinkwasser eingespart werden. In kanalisierten Gebieten ist der Überlauf von der Regenwassernutzungsanlage an den Kanal anzuschließen. Brauchwassernutzungsanlagen werden im häuslichen Bereich z. B. für die Toilettenspülung eingesetzt. Der Betrieb einer Brauchwassernutzungsanlage muss beim Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar und dem Gesundheitsamt beantragt werden. Das Brauchwasserleitungsnetz muss im Gebäude von den Trinkwasserleitungen getrennt geführt und verlegt werden. Wassermengen aus der Brauchwasseranlage, die dem Kanal oder der Kleinkläranlage zugeführt werden, müssen durch einen geeichten Wassermengenzähler erfasst werden. Für die in den Kanal eingeleiteten Wassermengen sind Kanalbenutzungsgebühren zu zahlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Betrieb einer Brauchwassernutzungsanlage ein Antrag auf Teilbefreiung von Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgungsanlage beim Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar gestellt und von dort genehmigt werden muss.
Weitere Auskünfte und auch Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Gemeindewerk Wasser und Abwasser
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Kreitz
- Voller Name:
Herr Kreitz
- Position:
- Sachbearbeiter
- Telefon:
- 02266 96-322
- Fax:
- 02266 96-7322
- E-Mail:
- henning.kreitz@lindlar.de
Regenwassernutzungsanlagen werden in der Regel für die Gartenbewässerung eingesetzt. Durch die Verwendung von Regenwasser für die Bewässerung des Gartens kann wertvolles Trinkwasser eingespart werden. In kanalisierten Gebieten ist der Überlauf von der Regenwassernutzungsanlage an den Kanal anzuschließen. Brauchwassernutzungsanlagen werden im häuslichen Bereich z. B. für die Toilettenspülung eingesetzt. Der Betrieb einer Brauchwassernutzungsanlage muss beim Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar und dem Gesundheitsamt beantragt werden. Das Brauchwasserleitungsnetz muss im Gebäude von den Trinkwasserleitungen getrennt geführt und verlegt werden. Wassermengen aus der Brauchwasseranlage, die dem Kanal oder der Kleinkläranlage zugeführt werden, müssen durch einen geeichten Wassermengenzähler erfasst werden. Für die in den Kanal eingeleiteten Wassermengen sind Kanalbenutzungsgebühren zu zahlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Betrieb einer Brauchwassernutzungsanlage ein Antrag auf Teilbefreiung von Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgungsanlage beim Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar gestellt und von dort genehmigt werden muss.
Weitere Auskünfte und auch Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11822/show