Gewerbesteuer

Kurzbeschreibung

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die an die Gemeinde entrichtet wird und als sogenannte Realsteuer auf den Ertrag eines Gewerbes erhoben wird.

Die Steuer ist im Gewerbesteuergesetz (GwStG vom 21. März 1991 –BGBl I S. 815- mit späteren Änderungen) geregelt.

Zahlungspflichtig sind alle stehenden Gewerbebetriebe im Sinne des Einkommensteuergesetztes (EStG), die im Inland eine Betriebsstätte haben.

Um die tatsächliche zu entrichtende Gewerbesteuer zu berechnen, werden das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftssteuergesetz herangezogen. Der Gewerbeertrag wird als Besteuerungsgrundlage herangezogen.

Die Gewerbesteuer wird von dem Finanzamt – in dessen Zuständigkeit sich der Ort der Geschäftsleitung befindet – erhoben. Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich an die zuständige Gemeinde im Voraus entrichtet. Die Termine für die Vorauszahlungen sind auf den 15. Februar, Mai, August und November festgelegt. Jede Vorauszahlung beträgt ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Aufgrund des vom Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheides setzt die Gemeinde (Fachbereich Steuern) die Gewerbesteuer unter Anwendung des von der ihr <link file:3403 - download "Initiates file download">festgelegten Hebesatzes</link> (ab 2017 495 %) mittels Steuerbescheid fest.

Beginn und Ende der Gewerbetätigkeit in der Gemeinde ist im Fachbereich Ordnung (Gewerbeangelegenheiten) anzuzeigen.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Abgaben

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar