Grundsicherung im Alter

Kurzbeschreibung

Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbs­gemindert sind, erhalten Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.

Für Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter.

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