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Grundsicherung im Alter
Kurzbeschreibung
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Familien, Senioren, Jugend und Soziales
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Clasen
- Voller Name:
Frau Clasen
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-226
- E-Mail:
- marion.clasen@lindlar.de
Grundsicherung im Alter
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11935/show Familien, Senioren, Jugend und Soziales
001 Borromäusstraße 1 51789 Lindlar https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6
Frau Clasen Sachbearbeiterin 126
02266 96-226
marion.clasen@lindlar.de