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Grundstücksanschlussleitung
Kurzbeschreibung
Kanal:
Die Grundstücksanschlussleitung beginnt am öffentlichen Kanal und endet an der Grundstücksgrenze. Die Kosten für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung, die laufende Unterhaltung und Ausbesserung sind vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu tragen. Im öffentlichen Straßenraum dürfen die Arbeiten nur durch zugelassene Tiefbauunternehmen ausgeführt werden. In der Nähe der Grundstücksgrenze ist ein Kontrollschacht (DN 1000) zu errichten.Die auf dem Privatgrrundstück verlaufende Hausanschlussleitung ist ebenfalls vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu unterhalten oder zu erneuern.
Trinkwasser:
Die Grundstücksanschlussleitungfür Trinkwasser beginnt an der öffentlichen Leitung und endet an der Wasseruhr. Die Kosten für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung, die laufende Unterhaltung und Ausbesserung sind vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu tragen. Im öffentlichen Straßenraum dürfen die Arbeiten nur durch zugelassene Tiefbauunternehmen ausgeführt werden. Die Verlegung der Grundstücksanschlussleitung erfolgt durch das Gemeindewerk Wasser und Abwasser bis in das Gebäude.
Weitere Auskünfte erteilt das Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Gemeindewerk Wasser und Abwasser
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Kreitz
- Voller Name:
Herr Kreitz
- Position:
- Sachbearbeiter
- Telefon:
- 02266 96-322
- Fax:
- 02266 96-7322
- E-Mail:
- henning.kreitz@lindlar.de