Hebesätze

Kurzbeschreibung

Die Hebesätze der Gemeinde Lindlar dienen der Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer. Die Bemessungsgrundlagen werden vom zuständigen Finanzamt ermittelt und festgesetzt (Grund- und Gewerbesteuermeßbescheid). Auf diesen Wert wendet die Gemeinde den satzungsgemäß festgelegten Hebesatz an und veranlagt die Steuer gegenüber dem Bürger.

Die Hebesätze betragen ab 01.01.2021:

  • Grundsteuer A = 400 v.H.
  • Grundsteuer B = 665 v.H.
  • Gewerbesteuer = 495 v.H.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Abgaben

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar