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Hebesätze
Kurzbeschreibung
Die Hebesätze der Gemeinde Lindlar dienen der Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer. Die Bemessungsgrundlagen werden vom zuständigen Finanzamt ermittelt und festgesetzt (Grund- und Gewerbesteuermeßbescheid). Auf diesen Wert wendet die Gemeinde den satzungsgemäß festgelegten Hebesatz an und veranlagt die Steuer gegenüber dem Bürger.
Die Hebesätze betragen rückwirkend seit 01.01.2025:
- Grundsteuer A = 442 v.H.
- Grundsteuer B Wohngrundstücke = 919 v.H.
- Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke = 1.491 v.H.
- Gewerbesteuer = 540 v.H.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Abgaben
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Fleck
- Voller Name:
Herr Fleck
- Position:
- Fachleiter
- Telefon:
- 02266 96-200
- Fax:
- 02266 96-7200
- E-Mail:
- karl-heinz.fleck@lindlar.de