Jagdangelegenheiten

Beschreibung

Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wird eine Jagdpacht an den Eigentümer der Flächen gezahlt. Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk setzt sich aus vielen Grundstücken verschiedener Eigentümer zusammen und wird an eine Person mit gültigem Jagdschein verpachtet.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Gemeinde Lindlar

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar
    Telefon:
    02266 96-0
    E-Mail:
    info@lindlar.de