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Kindergartenbeiträge
Beschreibung
Entsprechend der Satzung des örtlichen Jugendhilfeträgers sind Elternbeiträge zum Besuch des Kindergartens zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Jahreseinkommen der Familie.
Vom Kindergarten erhalten Sie eine "Verbindliche Erklärung", die mit entsprechenden Einkommensnachweisen bei der Gemeinde abzugeben ist.
Die Beitragstabelle können Sie der Satzung des Oberbergischen Kreises vom 11.12.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen, die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) durch den Oberbergischen Kreis gefördert werden, und über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII (einschließlich 1. Änderungssatzung vom 12.03.2009) entnehmen.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Familien, Senioren, Jugend und Soziales
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Gaspardo
- Voller Name:
Frau Gaspardo
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-237
- E-Mail:
- janine.gaspardo@lindlar.de