Kindergartenbeiträge

Beschreibung

Entsprechend der Satzung des örtlichen Jugendhilfeträgers sind Elternbeiträge zum Besuch des Kindergartens zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Jahreseinkommen der Familie.

Vom Kindergarten erhalten Sie eine "Verbindliche Erklärung", die mit entsprechenden Einkommensnachweisen bei der Gemeinde abzugeben ist.

Die Beitragstabelle können Sie der Satzung des Oberbergischen Kreises vom 11.12.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen, die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) durch den Oberbergischen Kreis gefördert werden, und über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII (einschließlich 1. Änderungssatzung vom 12.03.2009) entnehmen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen