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Mobilfunk
Kurzbeschreibung
Mobilfunksendeanlagen bedürfen einer Baugenehmigung. Standorte sind zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und der Gemeinde abzustimmen. Für weitere Informationen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter zur Verfügung.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Newrzella
- Voller Name:
Herr Newrzella
- Position:
- Fachleiter
- Telefon:
- 02266 96-305
- Fax:
- 02266 96-7305
- E-Mail:
- petric.newrzella@lindlar.de