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Offene Ganztagsschule
Beschreibung
In allen fünf Grundschulen der Gemeinde Lindlar gibt es das Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Die OGS bietet nach Schulschluss ein Betreuungsangebot bis 16.00 Uhr an. In der überwiegenden Zeit der Schulferien wird ebenfalls eine Betreuung von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. In der OGS nehmen die Kinder am gemeinsamen Mittagessen teil, haben eine Hausaufgabenbetreuung und anschließend noch ein erweitertes Spiel- und Sportangebot.
Die Erhebung der Elternbeiträge erfolgt aufgrund der Satzung der Gemeinde Lindlar über die Erhebung von Elternbeiträgen für die "Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich" einschließlich ihrer Nachträge.
Für die Berechnung der Höhe des Elternbeitrages ist ein Einkommensnachweis (z. B. Steuerbescheid, Dezemberabrechnung, elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitslosengeld-Bescheid etc.) erforderlich.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Schule und Kultur
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Ottofülling
- Voller Name:
Frau Ottofülling
- Position:
- Fachleiterin
- Telefon:
- 02266 96-404
- Fax:
- 02266 96-7404
- E-Mail:
- diana.ottofuelling@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Plonka
- Voller Name:
Frau Plonka
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-672
- E-Mail:
- petra.plonka@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Wurth
- Voller Name:
Frau Wurth
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-321
- E-Mail:
- verena.wurth@lindlar.de
In allen fünf Grundschulen der Gemeinde Lindlar gibt es das Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Die OGS bietet nach Schulschluss ein Betreuungsangebot bis 16.00 Uhr an. In der überwiegenden Zeit der Schulferien wird ebenfalls eine Betreuung von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. In der OGS nehmen die Kinder am gemeinsamen Mittagessen teil, haben eine Hausaufgabenbetreuung und anschließend noch ein erweitertes Spiel- und Sportangebot.
Die Erhebung der Elternbeiträge erfolgt aufgrund der Satzung der Gemeinde Lindlar über die Erhebung von Elternbeiträgen für die "Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich" einschließlich ihrer Nachträge.
Für die Berechnung der Höhe des Elternbeitrages ist ein Einkommensnachweis (z. B. Steuerbescheid, Dezemberabrechnung, elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitslosengeld-Bescheid etc.) erforderlich.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12335/show