Ratten- und Ungezieferbekämpfung

Kurzbeschreibung

Auf privaten Flächen obliegt die Ratten- und Ungezieferbekämpfung zunächst dem Grundstückseigentümer. Kommt dieser der Verpflichtung nicht nach, kann seine Verpflichtung per Ordnungsverfügung unter Androhung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Ersatzvornahme durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung) durchgesetzt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.

Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de

 

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen