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Ratten- und Ungezieferbekämpfung
Kurzbeschreibung
Auf privaten Flächen obliegt die Ratten- und Ungezieferbekämpfung zunächst dem Grundstückseigentümer. Kommt dieser der Verpflichtung nicht nach, kann seine Verpflichtung per Ordnungsverfügung unter Androhung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Ersatzvornahme durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung) durchgesetzt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Podszus
- Voller Name:
Herr Podszus
- Position:
- Sachbearbeiter
- Telefon:
- 02266 96-111
- E-Mail:
- dirk.podszus@lindlar.de
Auf privaten Flächen obliegt die Ratten- und Ungezieferbekämpfung zunächst dem Grundstückseigentümer. Kommt dieser der Verpflichtung nicht nach, kann seine Verpflichtung per Ordnungsverfügung unter Androhung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Ersatzvornahme durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung) durchgesetzt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de