Rundfunkgebührenbefreiung

Kurzbeschreibung

Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ermäßigung der Fernsprechanschlussgebühren.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen