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Rundfunkgebührenbefreiung
Kurzbeschreibung
Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ermäßigung der Fernsprechanschlussgebühren.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Familien, Senioren, Jugend und Soziales
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Clasen
- Voller Name:
Frau Clasen
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-226
- E-Mail:
- marion.clasen@lindlar.de
Rundfunkgebührenbefreiung
Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ermäßigung der Fernsprechanschlussgebühren.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12424/show Familien, Senioren, Jugend und Soziales
001 Borromäusstraße 1 51789 Lindlar https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6
Frau Clasen Sachbearbeiterin 126
02266 96-226
marion.clasen@lindlar.de