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Straßenaufbruch
Kurzbeschreibung
Für die Herstellung von Anschlussleitungen oder Bordsteinabsenkungen sind in der Regel Arbeiten im Straßenkörper erforderlich. Hierfür ist eine Aufbruchgenehmigung des Straßenbaulastträgers notwendig. Diese wird vom Fachbereich Öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen auf Antrag ausgestellt und ist kostenpflichtig. Die Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn zusätzlich die erforderliche straßenverekhrsrechtliche Genehmigung, welche das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises auf Antrag erteilt, vorliegt. Zudem muss die Firma über die entsprechende Sach- und Fachkunde für die Ausführung von Tiefbauarbeiten verfügen.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Klinger
- Voller Name:
Herr Klinger
- Position:
- Sachbearbeiter
- Telefon:
- 02266 96-317
- Fax:
- 02266 96-7317
- E-Mail:
- johannes.klinger@lindlar.de