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Wasseranschlussbeiträge
Kurzbeschreibung
Als Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage gebotenen wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Gemeinde Lindlar einen Wasseranschlussbeitrag. Maßstab für die Ermittlung des Beitrages ist die Fläche eines Grundstückes. Bei Grundstücken innerhalb von Bebauungsplangebieten ist die im Bebauungsplan ausgewiesene Fläche zugrunde zu legen. Wenn ein Bebauungsplan nicht besteht oder die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, ist als Grundstücksfläche die Fläche des an die Erschließungsanlage angrenzenden Grundstückes bis zu einer Tiefe von 40 m, gemessen in einem rechten Winkel von den zu den Erschließungsanlagen gelegenen Grundstücksseiten zugrunde zu legen.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Gemeindewerk Wasser und Abwasser
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Schneider
- Voller Name:
Herr Schneider
- Position:
- Fachleiter
- Telefon:
- 02266 96-315
- Fax:
- 02266 96-7315
- E-Mail:
- ralf.urspruch@lindlar.de