Abgeschlossenheitsbescheinigung

Kurzbeschreibung

Wohnungs- und Sondereigentum wird im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts eintragen. Hierfür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht, die bestätigt, dass die zu bildenden Nutzungseinheiten in sich abgeschlossen sind. Örtlich für Lindlar zuständig ist das Bauamt des oberbergischen Kreises.

Zuständige Einrichtung