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Meldebescheinigungen
Kurzbeschreibung
Beantragung von einfacher oder erweitererter Meldebescheinigung
Beschreibung
Die Meldebescheinigung nach §18 Bundesmeldegesetz (BMG) dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche sowie private Zwecke verwendet werden und enthält folgende Angaben:
- Familienname
- Frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Sie können eine Meldebescheinigung entweder online über unsere Webseite oder persönlich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus beantragen. Beim Online-Antrag wird Ihnen die Bescheinigung per Post zu geschickt.
Eine Bescheinigung z.B. für gesetzliche (deutsche) Rentenzwecke (nicht Betriebs- oder Auslandsrenten), das Arbeitsamt, das Jobcenter oder die Kindergeldkasse ist gebührenfrei. Die gebührenfreie Erstellung ist allerdings nur bei persönlicher Vorsprache im Einwohnermeldeamt möglich.
Erweiterte Meldebescheinigungen
Des Weiteren besteht die Möglichkeit eine erweiterte Meldebescheinigung nach §18 Bundesmeldegesetz (BMG) zu beantragen. Sie dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält:
- Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
Zusätzlich können Sie folgende Daten auswählen, welche auf der erweiterten Meldebescheinigung angedruckt werden sollen:
- frühere Namen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Geschlecht
- Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
- Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann ebenfalls entweder online über unsere Webseite oder persönlich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus beantragt werden. Beim Online-Antrag wird Ihnen die Bescheinigung per Post zu geschickt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt dabei zwischen 3 und 7 Arbeitstagen.
9 Euro
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Behrendt
- Voller Name:
Frau Behrendt
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-119
- E-Mail:
- maria.behrendt@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Engeln
- Voller Name:
Frau Engeln
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-120
- E-Mail:
- jutta.engeln@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lorenz
- Voller Name:
Frau Lorenz
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-118
- E-Mail:
- corinna.lorenz@lindlar.de
Beantragung von einfacher oder erweitererter Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung nach §18 Bundesmeldegesetz (BMG) dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche sowie private Zwecke verwendet werden und enthält folgende Angaben:
- Familienname
- Frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Sie können eine Meldebescheinigung entweder online über unsere Webseite oder persönlich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus beantragen. Beim Online-Antrag wird Ihnen die Bescheinigung per Post zu geschickt.
Eine Bescheinigung z.B. für gesetzliche (deutsche) Rentenzwecke (nicht Betriebs- oder Auslandsrenten), das Arbeitsamt, das Jobcenter oder die Kindergeldkasse ist gebührenfrei. Die gebührenfreie Erstellung ist allerdings nur bei persönlicher Vorsprache im Einwohnermeldeamt möglich.
Erweiterte Meldebescheinigungen
Des Weiteren besteht die Möglichkeit eine erweiterte Meldebescheinigung nach §18 Bundesmeldegesetz (BMG) zu beantragen. Sie dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält:
- Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
Zusätzlich können Sie folgende Daten auswählen, welche auf der erweiterten Meldebescheinigung angedruckt werden sollen:
- frühere Namen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Geschlecht
- Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
- Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann ebenfalls entweder online über unsere Webseite oder persönlich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus beantragt werden. Beim Online-Antrag wird Ihnen die Bescheinigung per Post zu geschickt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt dabei zwischen 3 und 7 Arbeitstagen.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/146/show