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Führerschein Umtausch/Ausstellung EU
Beschreibung
Führerscheine im Scheckkartenformat können ausschließlich beim Straßenverkehrsamt mit entsprechendem Termin umgetauscht werden!
Das Bürgerbüro der Gemeinde Lindlar nimmt den Antrag auf Umtausch in den EU-Kartenführerschein nur entgegen.
Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises.
EU-Richtlinie: bis zum 19. Januar 2033 müssen alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden.
- derzeitiger Führerschein im Original
- Personalausweis
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde - sofern der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis erworben wurde
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Haben Sie noch einen grauen oder rosa Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1559 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss: |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2008 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Verwaltungsgebühr: 29,60€
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Weiterführende Links
Führerscheine im Scheckkartenformat können ausschließlich beim Straßenverkehrsamt mit entsprechendem Termin umgetauscht werden!
Das Bürgerbüro der Gemeinde Lindlar nimmt den Antrag auf Umtausch in den EU-Kartenführerschein nur entgegen.
Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises.
EU-Richtlinie: bis zum 19. Januar 2033 müssen alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden.
- derzeitiger Führerschein im Original
- Personalausweis
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde - sofern der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis erworben wurde
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Haben Sie noch einen grauen oder rosa Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1559 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss: |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2008 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |