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Straßensondernutzung
Beschreibung
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, diese können Sie online beantragen. Die Genehmigung wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt sein. Ferner kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen sein.
Über den Online Antrag können folgende Genehmigungen beantragt werden:
- Erlaubnis bei Baumaßnahmen
- Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
- Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
- Einrichtung einer Halteverbotszone oder Platzabsperrung für einen Umzug
- Gehwegüberfahrten (Herstellung, Änderung oder Zustimmung)
- Erlaubnis innerhalb der Ortschaft (Informationsstand, Lauf-Promotion, Sampling-Aktionen)
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Straßensondernutzung
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, diese können Sie online beantragen. Die Genehmigung wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt sein. Ferner kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen sein.
Über den Online Antrag können folgende Genehmigungen beantragt werden:
- Erlaubnis bei Baumaßnahmen
- Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
- Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
- Einrichtung einer Halteverbotszone oder Platzabsperrung für einen Umzug
- Gehwegüberfahrten (Herstellung, Änderung oder Zustimmung)
- Erlaubnis innerhalb der Ortschaft (Informationsstand, Lauf-Promotion, Sampling-Aktionen)
Sicherheit und Ordnung
001 Borromäusstraße 1 51789 Lindlar https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6