Straßensondernutzung

Beschreibung

Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, diese können Sie online beantragen. Die Genehmigung wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt sein. Ferner kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen sein.

Über den Online Antrag können folgende Genehmigungen beantragt werden:

  • Erlaubnis bei Baumaßnahmen
  • Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
  • Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
  • Einrichtung einer Halteverbotszone oder Platzabsperrung für einen Umzug
  • Gehwegüberfahrten (Herstellung, Änderung oder Zustimmung)
  • Erlaubnis innerhalb der Ortschaft (Informationsstand, Lauf-Promotion, Sampling-Aktionen)

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar