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MobilPass
Kurzbeschreibung
Den MobilPass erhalten u.a. Personen, die Sozialhilfe, Grundsicherungsleistungen oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen. Seit 2024 haben auch Personen, die Wohngeld beziehen, Anspruch auf den MobilPass. Mit dem MobilPass können Sie vergünstigte 4-Fahrten-Tickets, Monatstickets für den ÖPNV im VRS-Gebiet (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) oder ein Deutschlandticket sozial kaufen.
Auskunft hierzu erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitenden des Fachbereiches Soziales.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Familien, Senioren, Jugend und Soziales
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Schneider
- Voller Name:
Herr Schneider
- Position:
- Sachbearbeiter
- Telefon:
- 02266 96-228
- Fax:
- 02266 96-7228
- E-Mail:
- bruno.schneider@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Merken
- Voller Name:
Herr Merken
- Position:
- Sachbearbeiter
- Telefon:
- 02266 96-399
- E-Mail:
- oezkan.merken@lindlar.de