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Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Es gibt Leistungen für:
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Schulbedarf
Lernförderung
Mittagessen
Kultur, Sport und Freizeit
Für Bürgergeldempfänger ist das örtliche Jobcenter zuständig.
In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden des örtlichen Sozialamtes:
Buchstabe A-R: Frau Beckmann-Hinrichs
Buchstabe S-Z: Herr Schmidt
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter folgenden Link: https://service.obk.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/26598/show
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Familien, Senioren, Jugend und Soziales
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Beckmann-Hinrichs
- Voller Name:
Frau Beckmann-Hinrichs
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-221
- E-Mail:
- andrea.beckmann-hinrichs@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Schmidt
- Voller Name:
Herr Schmidt
- Position:
- Sachbearbeiter
- Telefon:
- 02266 96-216
- Fax:
- 02266 96-7216
- E-Mail:
- wolfgang.schmidt@lindlar.de