Bildung und Teilhabe

Beschreibung

Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. 

Es gibt Leistungen für:
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Schulbedarf
Lernförderung
Mittagessen
Kultur, Sport und Freizeit

Für Bürgergeldempfänger ist das örtliche Jobcenter zuständig.

In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden des örtlichen Sozialamtes:

Buchstabe A-R: Frau Beckmann-Hinrichs
Buchstabe S-Z: Herr Schmidt

 

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter folgenden Link: https://service.obk.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/26598/show

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen