Gewerbe An-/Ab-/Ummeldung

Beschreibung

Zuständigkeiten

Meldungen für GmbH, KG, Co. KG, AG, GbR, etc. Frau Nicole Holthöfer
Meldungen für Einzelunternehmen Frau Anastasia Sachinidou

Online-Gewerbemeldungen

Gerne können Sie das Angebot zur Online-Anmeldung über das Wirtschafts-Service-Portal des Landes NRW unter: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege nutzen.

Gewerbeanmeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in der Gemeinde Lindlar anfängt, hat dies gemäß § 14 der Gewerbeordnung dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung auf einem hierfür amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen (Vordruck Gewerbeanmeldung). 
Die Gewerbeanzeige ist entweder persönlich durch den Gewerbetreibenden unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses bzw. ggf. Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor der Aufnahme gewerblicher Tätigkeiten zu erstatten oder per Post im Original und ebenfalls mit einer Kopie des Personalausweises/Reisepasses bzw. ggf. Aufenthaltserlaubnis einzureichen
Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Zusätzliche Unterlagen
Bei der Anmeldung gewerblicher Tätigkeiten, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit verlangen, ist zusätzlich die Beibringung eines Führungszeugnisses erforderlich. 
Bei einer im Handelsregister eingetragenen Firmen ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen.
Bei einer GmbH, KG, Co. KG, AG, GbR ist zusätzlich ein Gesellschaftsvertrag vorzulegen.

Bei erlaubnisbedürftigen gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B. bei:
Gaststätten
Handwerksbetrieben
Maklertätigkeiten
Baubetreuern
Geldspielgeräteaufstellung
Bewachungsgewerbe
ist zuerst die entsprechende Erlaubnis zu beantragen und bei der Erstattung der Gewerbeanzeige dann vorzulegen. Der Beginn eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne die erforderliche Erlaubnis ist unzulässig.

Hinweise
Die Gewerbeanzeige ersetzt auch nicht nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen für den Gewerbebetrieb, wie z. B. eine Baugenehmigung oder bei Ausländern eine zur Gewerbeausübung berechtigende Aufenthaltserlaubnis. Diese sind gesondert vorab bei den dafür zuständigen Behörden zu beantragen.

Über die Gewerbeanzeige wird durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung eine Empfangsbescheinigung erteilt.

Nach § 6 der Gewerbeordnung unterliegen bestimmte Tätigkeiten nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung und sind damit auch nicht anzeigepflichtig. Dazu gehören z.B.:
Land- und Forstwirtschaft,
Garten- und Weinbaubetriebe,
Fischerei,
wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten,
Wirtschaftsprüfer,
Rechtsanwälte und Notare.

Wegen den vielzähligen Besonderheiten, die sich eventuell aus Ihre beabsichtigten gewerblichen Unternehmung ergeben können, empfehlen wir, eine persönliche Terminvereinbarung mit der Sachbearbeitung.

Gebühren: 

Gewerbeanmeldung einer GmbH oder juristischen Person:  33,00 €
jede weitere geschäftsführende Person: 13,00 €
Gewerbeanmeldung einer Einzelperson oder GbR: 26,00 €

 

 

 

Gewerbeummeldung

Wenn sich bei einem bestehenden Gewerbebetrieb der Gegenstand des Gewerbes ändert, der Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes verlegt wird oder der Gewerbegegenstand auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist dies gem. § 14 der Gewerbeordnung dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung auf einem hierfür amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen (Vordruck Gewerbeummeldung).

Die Gewerbeanzeige ist entweder persönlich durch den Gewerbetreibenden unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses bzw. ggf. Aufenthaltserlaubnis zu erstatten oder per Post im Original und ebenfalls mit einer Kopie des Personalausweises/Reisepasses bzw. ggf. Aufenthaltserlaubnis einzureichen.
Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Hinweise
Über die Gewerbeummeldung wird durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung eine Empfangsbescheinigung erteilt.

Wegen den vielzähligen Besonderheiten, die sich eventuell aus Ihre beabsichtigten gewerblichen Unternehmung ergeben können, empfehlen wir, eine persönliche Terminvereinbarung mit der Sachbearbeitung.

Gebühren: 

Gewerbeummeldung einer GmbH oder juristischen Person:  33,00 €
jede weitere geschäftsführende Person: 13,00 €
Gewerbeummeldung einer Einzelperson oder GbR: 26,00 €

 

 

 

 

Gewerbeabmeldung

Wer einen Gewerbebetrieb aufgibt, hat dies gem. § 14 der Gewerbeordnung dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung auf einem hierfür amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen (Vordruck Gewerbeabmeldung).
Die Gewerbeanzeige ist entweder persönlich durch den Gewerbetreibenden unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses bzw. ggf. Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeiten zu erstatten oder per Post im Original und ebenfalls mit einer Kopie des Personalausweises/Reisepasses bzw. ggf. Aufenthaltserlaubnis einzureichen.
Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Hinweise
Eine Abmeldung ist auch bei einem Inhaberwechsel anzuzeigen. Der neue Inhaber hat eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Bei Verlegung des Gewerbebetriebes in eine andere Gemeinde ist in Lindlar eine Gewerbeabmeldung, an dem neuen Betriebssitz eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Eine Gewerbeummeldung ist in diesem Falle nicht möglich.

Eine vorübergehende Einstellung eines Saisonbetriebes, z. B. ein Eiscafe, das nur während der Sommermonate geöffnet hat, ist nicht anzeigepflichtig.

Eine Gewerbeabmeldung kann in Ausnahmefällen auch durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung von Amtswegen vorgenommen werden, wenn es von der Aufgabe des Gewerbebetriebes Kenntnis erlangt und der Gewerbetreibende oder sein Rechtsnachfolger der Anzeigepflicht nicht nachkommt.

Gebühren: 

Gewerbeabmeldung kostenlos

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen