Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Abbruch von Gebäuden
Kurzbeschreibung
Der Abbruch von Gebäuden ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Antragsformulare erhalten Sie beim Oberbergischen Kreis unter www.obk.de. Wir empfehlen eine vorherige Rücksprache mit dem Sachbearbeiter.
Beschreibung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Bauen, Planen und Umwelt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Schoner-Blum
- Voller Name:
-
Frau Schoner-Blum
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-300
- E-Mail:
- elisabeth.schoner-blum@lindlar.de
Abbruch von Gebäuden
Abriss
Der Abbruch von Gebäuden ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Antragsformulare erhalten Sie beim Oberbergischen Kreis unter www.obk.de. Wir empfehlen eine vorherige Rücksprache mit dem Sachbearbeiter.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10980/show
Bauen, Planen und Umwelt
001
Borromäusstraße
1
51789
Lindlar
https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6
Frau
Schoner-Blum
Sachbearbeiterin
224
02266 96-300
elisabeth.schoner-blum@lindlar.de