Abbruch von Gebäuden

Kurzbeschreibung

Der Abbruch von Gebäuden ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Antragsformulare erhalten Sie beim Oberbergischen Kreis unter www.obk.de. Wir empfehlen eine vorherige Rücksprache mit dem Sachbearbeiter.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen