Abbruch von Gebäuden

Kurzbeschreibung

Der Abbruch von Gebäuden ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Antragsformulare erhalten Sie beim Oberbergischen Kreis unter www.obk.de. Wir empfehlen eine vorherige Rücksprache mit dem Sachbearbeiter.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Bauen, Planen und Umwelt

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen