Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Abbruch von Gebäuden
Kurzbeschreibung
Der Abbruch von Gebäuden ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Antragsformulare erhalten Sie beim Oberbergischen Kreis unter www.obk.de. Wir empfehlen eine vorherige Rücksprache mit dem Sachbearbeiter.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lippert
- Voller Name:
Frau Lippert
- Position:
- Sachbearbeiter
- Telefon:
- 02266 96-306
- E-Mail:
- darleen.lippert@lindlar.de
Abbruch von Gebäuden https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10980/show
Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
001 Borromäusstraße 1 51789 Lindlar
Frau
Lippert
Sachbearbeiter
219
02266 96-306
darleen.lippert@lindlar.de