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Abgabenbescheide
Kurzbeschreibung
Mit dem Abgabenbescheid werden dem Bürger folgende Abgaben/Gebühren/Steuern berechnet: Grundsteuer A und B, Müllabfuhrgebühren, Winterdienst, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer Der Abgabenbescheid ergeht grundsätzlich einmal zu Anfang eines Jahres. Eventuelle Änderungen werden im Laufe des Jahres durch einen Veränderungsbescheid bekannt gegeben. Die zu zahlenden Beträge inklusive Fälligkeitterminen sind dem Abgabenbescheid zu entnehmen.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Abgaben
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kisters-Keller
- Voller Name:
Frau Kisters-Keller
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-406
- E-Mail:
- heike.kisters-keller@lindlar.de