Abgabenbescheide

Kurzbeschreibung

Mit dem Abgabenbescheid werden dem Bürger folgende Abgaben/Gebühren/Steuern berechnet: Grundsteuer A und B, Müllabfuhrgebühren, Winterdienst, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer Der Abgabenbescheid ergeht grundsätzlich einmal zu Anfang eines Jahres. Eventuelle Änderungen werden im Laufe des Jahres durch einen Veränderungsbescheid bekannt gegeben. Die zu zahlenden Beträge inklusive Fälligkeitterminen sind dem Abgabenbescheid zu entnehmen.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Abgaben

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen