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Abschriften
Kurzbeschreibung
Es können im einzelnen folgende Beglaubigungen vorgenommen werden:
Abschriftsbeglaubigungen:
Mitzubringen sind:
das Original und die Anzahl der Kopien, die beglaubigt werden sollen
Unterschriftsbeglaubigungen:
Mitzubringen sind: noch nicht unterschriebenes Schriftstück
Aus rechtlichen Gründen können keine Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Geburts- und Heiratsurkunden usw.) vorgenommen werden.
Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an das Standesamt.
Unterlagen: Bei Unterschriftsbeglaubigungen Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:
Abschriftsbeglaubigung: 2,80 €; jede weitere Ausfertigung 0,75 € Unterschriftsbeglaubigung: 1,40 €
Ausgenommen sind Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.) Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom Standesamt gefertigt werden.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Engeln
- Voller Name:
Frau Engeln
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-120
- E-Mail:
- jutta.engeln@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lorenz
- Voller Name:
Frau Lorenz
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-118
- E-Mail:
- corinna.lorenz@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Behrendt
- Voller Name:
Frau Behrendt
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-119
- E-Mail:
- maria.behrendt@lindlar.de
Es können im einzelnen folgende Beglaubigungen vorgenommen werden:
Abschriftsbeglaubigungen:
Mitzubringen sind:
das Original und die Anzahl der Kopien, die beglaubigt werden sollen
Unterschriftsbeglaubigungen:
Mitzubringen sind: noch nicht unterschriebenes Schriftstück
Aus rechtlichen Gründen können keine Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Geburts- und Heiratsurkunden usw.) vorgenommen werden.
Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an das Standesamt.
Unterlagen: Bei Unterschriftsbeglaubigungen Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:
Abschriftsbeglaubigung: 2,80 €; jede weitere Ausfertigung 0,75 € Unterschriftsbeglaubigung: 1,40 €
Ausgenommen sind Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.) Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom Standesamt gefertigt werden.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10984/show