Abschriften

Kurzbeschreibung

Es können im einzelnen folgende Beglaubigungen vorgenommen werden:

Abschriftsbeglaubigungen:

Mitzubringen sind:

das Original und die Anzahl der Kopien, die beglaubigt werden sollen

Unterschriftsbeglaubigungen:

Mitzubringen sind: noch nicht unterschriebenes Schriftstück

Aus rechtlichen Gründen können keine Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Geburts- und Heiratsurkunden usw.) vorgenommen werden.

Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an das Standesamt.

Unterlagen: Bei Unterschriftsbeglaubigungen Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

Abschriftsbeglaubigung: 2,80 €; jede weitere Ausfertigung 0,75 € Unterschriftsbeglaubigung: 1,40 €

Ausgenommen sind Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.) Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom Standesamt gefertigt werden.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen