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Abwasserbeseitigung
Kurzbeschreibung
In den zentral bebauten Orten der Gemeinde Lindlar erfolgt die Abwasserbeseitigung in der Regel durch Mischwasserkanäle oder durch separat verlegte Schmutz- und Regenwasserkanäle. Der Anschluss von Schmutz- und Regenwasser von bebauten Grundstücken an diese Kanalsysteme hat auf der Grundlage der Entwässerungssatzung der Gemeinde Lindlar zu erfolgen. Regenwasser von bebauten und befestigen Flächen ist im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz und der gemeindlichen Entwässerungssatzung Abwasser und ist in die entsprechende Kanalisation einzuleiten.
Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation oder die Änderung eines Anschlusses muss beim Gemeindewerk Wasser und Abwasser beantragt und von diesem genehmigt werden. In den Ortschaften, in denen keine öffentliche Kanalisation vorhanden ist, erfolgt die Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen auf den privaten Grundstücken. Die Genehmigung zum Bau und Betrieb erteilt die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises (Tel. 02261/88-0). Die Beseitigung des Regenwassers hat auf dem eigenen Grundstück mit den entsprechenden technischen Einrichtungen zu erfolgen.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Gemeindewerk Wasser und Abwasser
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Kreitz
- Voller Name:
Herr Kreitz
- Position:
- Sachbearbeiter
- Telefon:
- 02266 96-322
- Fax:
- 02266 96-7322
- E-Mail:
- henning.kreitz@lindlar.de
In den zentral bebauten Orten der Gemeinde Lindlar erfolgt die Abwasserbeseitigung in der Regel durch Mischwasserkanäle oder durch separat verlegte Schmutz- und Regenwasserkanäle. Der Anschluss von Schmutz- und Regenwasser von bebauten Grundstücken an diese Kanalsysteme hat auf der Grundlage der Entwässerungssatzung der Gemeinde Lindlar zu erfolgen. Regenwasser von bebauten und befestigen Flächen ist im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz und der gemeindlichen Entwässerungssatzung Abwasser und ist in die entsprechende Kanalisation einzuleiten.
Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation oder die Änderung eines Anschlusses muss beim Gemeindewerk Wasser und Abwasser beantragt und von diesem genehmigt werden. In den Ortschaften, in denen keine öffentliche Kanalisation vorhanden ist, erfolgt die Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen auf den privaten Grundstücken. Die Genehmigung zum Bau und Betrieb erteilt die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises (Tel. 02261/88-0). Die Beseitigung des Regenwassers hat auf dem eigenen Grundstück mit den entsprechenden technischen Einrichtungen zu erfolgen.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10985/show