Abwassergebühren

Beschreibung

Für das Einleiten von Schmutzwasser in die gemeindliche Mischwasser- oder  Schmutzwasserkanalisation  und für das Einleiten von Regenwasser in die Mischwasser- oder Regenwasserkanalisation werden Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühren und/oder Regenwassergebühren) erhoben. Für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus Grundstücksentwässerungseinrichtungen (Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben) werden Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Einrichtung zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungseinrichtung erhoben.

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühr ist die Menge (Kubikmeter) des insgesamt gemessenen Frischwassers (Frischwasser = Schmutzwasser).

Die Regenwassergebühr wird für alle befestigten und unbefestigten Flächen erhoben, von denen Regenwasser direkt oder indirekt in den Kanal eingeleitet wird. Bemessungsgrundlage ist hierfür die Größe der Fläche (Quadratmeter), die Regenwasser einleitet.  Für die Menge Regenwasser, die als Brauchwasser genutzt wird (z.B. für Toilettenspülungen) ist anstelle der Regenwassergebühr eine Schmutzwassergebühr zu zahlen.

Hinweis: In nicht kanalisierten Gebieten oder in Gebieten, in denen nur eine Schmutzwasserkanalisation zur Aufnahme des häuslichen Abwassers vorhanden ist, ist das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück über entsprechende technische Einrichtungen zu versickern oder zu verrieseln. Die Versickerung oder Verrieselung des Regenwassers in das Erdreich ist erlaubnispflichtig. Eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis wird von der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises erteilt.

Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Einrichtung zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungseinrichtung (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) setzt sich zusammen aus einer jährlichen Grundgebühr (allgemeine Verwaltungsgebühr und Schmutzwasserabgabe des Aggerverbandes) und einer eventuellen Abfuhrgebühr (Kosten für das Auspumpen und Entleeren von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen bzw. Inhaltsstoffen aus abflusslosen Gruben, zusätzliche Verwaltungsgebühr, Kosten für die Annahme des Fäkalschlammes bzw. der Inhaltsstoffe beim Klärwerk und Kleineinleitergebühr bei nicht DIN-gerechten Kleinkläranlagen) bei tatsächlicher Entleerung der Grundstücksentwässerungseinrichtung.

Die jeweilige Höhe der Schmutzwasser-, Regenwasser-, und Benutzungsgebühren werden jährlich neu kalkuliert und festgesetzt.

Nähere Auskünfte über alle Themen rund ums Abwasser und über die aktuellen Gebührensätze erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindewerkes Wasser und Abwasser Lindlar.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen