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Amtshilfeersuchen
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Lindlar vollstreckt auf Grund der örtlichen Finanzhoheit für andere Städte und Gemeinden in Deutschland deren Ansprüche in das bewegliche Vermögen der Schuldner innerhalb Lindlars.
Zahlreiche sonstige juristische Personen der mittelbaren Verwaltung der Bundesländer, die nicht selbst vollstrecken, ersuchen die Gemeinde Lindlar als zuständige Behörde um Vollstreckung im Wege der Amtshilfe.
Hierzu zählen unter anderem:
- Rundfunkgebühren (GEZ)
- Industrie- und Handelskammern
- Betriebskrankenkassen
- Handwerkskammern und -innungen
- Schornsteinfeger
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- Abfall-, Wasser-, Kanal-, Deich- und sonstige Zweckverbände
- sonstige Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Beliehene
Für diese Gläubiger führt die Gemeinde Lindlar die Vollstreckung umfassend, d.h. einschließlich der Pfändung in Forderungen und Rechte (Arbeitseinkommen, Konten u.a.) durch.
Für Gläubigerbehörden ausländischer Staaten bestehen besondere zwischenstaatliche Regelungen.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Gemeindekasse
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Giesbrecht
- Voller Name:
Frau Giesbrecht
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-235
- E-Mail:
- jessika.giesbrecht@lindlar.de