Amtshilfeersuchen

Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Lindlar vollstreckt auf Grund der örtlichen Finanzhoheit für andere Städte und Gemeinden in Deutschland deren Ansprüche in das bewegliche Vermögen der Schuldner innerhalb Lindlars.

Zahlreiche sonstige juristische Personen der mittelbaren Verwaltung der Bundesländer, die nicht selbst vollstrecken, ersuchen die Gemeinde Lindlar als zuständige Behörde um Vollstreckung im Wege der Amtshilfe.

Hierzu zählen unter anderem:

  •  Rundfunkgebühren (GEZ)
  •  Industrie- und Handelskammern
  •  Betriebskrankenkassen
  •  Handwerkskammern und -innungen
  •  Schornsteinfeger
  •  Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
  •  Abfall-, Wasser-, Kanal-, Deich- und sonstige Zweckverbände
  • sonstige Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Beliehene

Für diese Gläubiger führt die Gemeinde Lindlar die Vollstreckung umfassend, d.h. einschließlich der Pfändung in Forderungen und Rechte (Arbeitseinkommen, Konten u.a.) durch.

Für Gläubigerbehörden ausländischer Staaten bestehen besondere zwischenstaatliche Regelungen.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Gemeindekasse

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen