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Angelscheine
Kurzbeschreibung
Beantragung:
Nach Ablegen einer Fischereiprüfung kann unter Vorlage des Zeugnisses ein Fischereischein beantragt werden. Dieser kann für ein oder fünf Jahre beantragt werden.
Die Erstausstellung des Fischereischeins ist für Personen ab 14 Jahren möglich.
Verlängerung:
Für die Verlängerung des Fischereischeins wird nur der alte Fischereischein benötigt. Auf diesem muss mindestens noch ein Verlängerungsfeld frei sein und er muss die Schonzeiten mit Stand vom 26.03.2010 enthalten. Ansonsten muss ein neuer Fischereischein ausgestellt werden, für den auch ein Passfoto vorgelegt werden muss.
Jugendfischereischein:
Jugendliche können in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist, angeln, wenn sie einen Jugendfischereischein haben. Dieser wird nur für ein Jahr ausgestellt.
Prüfungszeugnis
Personalausweis
aktuelles biometrisches Passbild
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Fünf-Jahres-Fischereischein | Gebuehr | 48,00 EUR | |
Jahres-Fischereischein | Gebuehr | 16,00 EUR | |
Jugendfischereischein | Gebuehr | 8,00 EUR |
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Behrendt
- Voller Name:
Frau Behrendt
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-119
- E-Mail:
- maria.behrendt@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Engeln
- Voller Name:
Frau Engeln
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-120
- E-Mail:
- jutta.engeln@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lorenz
- Voller Name:
Frau Lorenz
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-118
- E-Mail:
- corinna.lorenz@lindlar.de
Beantragung:
Nach Ablegen einer Fischereiprüfung kann unter Vorlage des Zeugnisses ein Fischereischein beantragt werden. Dieser kann für ein oder fünf Jahre beantragt werden.
Die Erstausstellung des Fischereischeins ist für Personen ab 14 Jahren möglich.
Verlängerung:
Für die Verlängerung des Fischereischeins wird nur der alte Fischereischein benötigt. Auf diesem muss mindestens noch ein Verlängerungsfeld frei sein und er muss die Schonzeiten mit Stand vom 26.03.2010 enthalten. Ansonsten muss ein neuer Fischereischein ausgestellt werden, für den auch ein Passfoto vorgelegt werden muss.
Jugendfischereischein:
Jugendliche können in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist, angeln, wenn sie einen Jugendfischereischein haben. Dieser wird nur für ein Jahr ausgestellt.
Prüfungszeugnis
Personalausweis
aktuelles biometrisches Passbild