Angelscheine

Kurzbeschreibung

Beantragung:

Nach Ablegen einer Fischereiprüfung kann unter Vorlage des Zeugnisses ein Fischereischein beantragt werden. Dieser kann für ein oder fünf Jahre beantragt werden.

Die Erstausstellung des Fischereischeins ist für Personen ab 14 Jahren möglich.

Verlängerung:

Für die Verlängerung des Fischereischeins wird nur der alte Fischereischein benötigt. Auf diesem muss mindestens noch ein Verlängerungsfeld frei sein und er muss die Schonzeiten mit Stand vom 26.03.2010 enthalten. Ansonsten muss ein neuer Fischereischein ausgestellt werden, für den auch ein Passfoto vorgelegt werden muss.

Jugendfischereischein:

Jugendliche können in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist, angeln, wenn sie einen Jugendfischereischein haben. Dieser wird nur für ein Jahr ausgestellt.

Prüfungszeugnis
Personalausweis
aktuelles biometrisches Passbild

Name Typ Kosten Beschreibung
Fünf-Jahres-Fischereischein Gebuehr 48,00 EUR
Jahres-Fischereischein Gebuehr 16,00 EUR
Jugendfischereischein Gebuehr 8,00 EUR
  • Bargeldzahlung
  • Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen