Bauleitplanung

Kurzbeschreibung

Die Bauleitplanung hat zur Aufgabe, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) soll durch die Bauleitplanung eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne).

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Bauen, Planen und Umwelt

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar