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Beglaubigungen
Kurzbeschreibung
Teilweise können Beglaubigungen beim Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Für Beglaubigungen z.B. vom Stammbuch ist das Standesamt zuständig.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Behrendt
- Voller Name:
Frau Behrendt
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-119
- E-Mail:
- maria.behrendt@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Engeln
- Voller Name:
Frau Engeln
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-120
- E-Mail:
- jutta.engeln@lindlar.de
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lorenz
- Voller Name:
Frau Lorenz
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-118
- E-Mail:
- corinna.lorenz@lindlar.de