Behördenbeteiligung

Kurzbeschreibung

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) an der Bauleitplanung ist in dem § 4 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie dient insbesondere der Ermittlung und der zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange. Die Beteiligungen sollen dabei gewährleisten, dass im Rahmen der Abwägung alle von der Planung betroffenen Belange berücksichtigt werden, um dadurch Abwägungsdefizite zu vermeiden.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Bauen, Planen und Umwelt

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar