Einzahlungen

Beschreibung

Der gesamte Zahlungsverkehr wird aus Kosten- und Sicherheitsgründen soweit wie möglich durch die Zahlungsabwicklung unbar abgewickelt. Bitte richten Sie deshalb Ihre Zahlungen ausschließlich an das Ihnen im Steuer- bzw. Abgabenbescheid oder in der Rechnung mitgeteilte Bankkonto der Gemeinde Lindlar.

Insbesondere bietet Ihnen die Zahlungsabwicklung als eine seit vielen Jahren bewährte und sichere Zahlungsweise an, wiederkehrende Forderungen (wie z. B. Grundbesitzabgaben, Mieten, Kindergartenbeiträge etc.) im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu begleichen. Das Lastschrifteinzugsverfahren ermöglicht es der Zahlungsabwicklung Verwaltungskosten in erheblichem Umfang einzusparen. Bitte nutzen auch Sie diese Zahlungsweise indem Sie der Zahlungsabwicklung -formlos- eine Einzugsermächtigung erteilen, welche den Kontoinhaber, die Bankverbindung sowie das jeweilige Kassenzeichen enthält.   

Im Bereich der Gemeindeverwaltung Lindlar bestehen bei verschiedenen Bereichen Zahlstellen, wo Sie in bar zahlen können. Es kann jedoch nur Geld für Dienstleistungen angenommen werden, die diese unmittelbar erbracht haben, wie beispielsweise Gebühren für das Ausstellen, die Verlängerung eines Personalausweises oder Reisepasses.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Gemeindekasse

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar

Zuständige Kontaktpersonen