Feuerwerke

Beschreibung

Das Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb der Zeit des Jahreswechsels muss der örtlichen Ordnungsbehörde gegenüber zwei Wochen vorher angezeigt und von einem Pyrotechniker mit einem Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz durchgeführt werden. Das gleiche gilt für Feuerwerkskörper der Klassen III und IV ("Großfeuerwerk"), welche in der Regel durch einen Feuerwerker abgebrannt werden müssen.

Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Sicherheit und Ordnung

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar