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Feuerwerke
Beschreibung
Das Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb der Zeit des Jahreswechsels muss der örtlichen Ordnungsbehörde gegenüber zwei Wochen vorher angezeigt und von einem Pyrotechniker mit einem Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz durchgeführt werden. Das gleiche gilt für Feuerwerkskörper der Klassen III und IV ("Großfeuerwerk"), welche in der Regel durch einen Feuerwerker abgebrannt werden müssen.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Das Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb der Zeit des Jahreswechsels muss der örtlichen Ordnungsbehörde gegenüber zwei Wochen vorher angezeigt und von einem Pyrotechniker mit einem Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz durchgeführt werden. Das gleiche gilt für Feuerwerkskörper der Klassen III und IV ("Großfeuerwerk"), welche in der Regel durch einen Feuerwerker abgebrannt werden müssen.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de