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Gleichstellungsbeauftrage
Kurzbeschreibung
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Deshalb sind Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern gemäß § 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung verpflichtet hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.lindlar.de/politik-und-verwaltung/verwaltung/die-gleichstellungsbeauftragte.html
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Zentrale Dienste und Justitiariat
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lücker
- Voller Name:
Frau Lücker
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-314
- Fax:
- 02266 96-7314
- E-Mail:
- marie.luecker@lindlar.de