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Sozialhilfe-Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel
Kurzbeschreibung
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind, können Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch erhalten, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin.
Zuständige Einrichtung
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- Name der Einrichtung
Familien, Senioren, Jugend und Soziales
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Clasen
- Voller Name:
Frau Clasen
- Position:
- Sachbearbeiterin
- Telefon:
- 02266 96-226
- E-Mail:
- marion.clasen@lindlar.de
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind, können Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch erhalten, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11935/show