Grundsicherung im Alter

Kurzbeschreibung

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbs­gemindert und mindestens 18 Jahre alt sind, können Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch erhalten, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.

Für Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin.

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