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Jagdangelegenheiten
Beschreibung
Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wird eine Jagdpacht an den Eigentümer der Flächen gezahlt. Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk setzt sich aus vielen Grundstücken verschiedener Eigentümer zusammen und wird an eine Person mit gültigem Jagdschein verpachtet.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Gemeinde Lindlar
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
- Telefon:
- 02266 96-0
- E-Mail:
- info@lindlar.de
Jagdangelegenheiten https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11997/show
Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wird eine Jagdpacht an den Eigentümer der Flächen gezahlt. Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk setzt sich aus vielen Grundstücken verschiedener Eigentümer zusammen und wird an eine Person mit gültigem Jagdschein verpachtet.
Gemeinde Lindlar
001 Borromäusstraße 1 51789 Lindlar https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6
02266 96-0
info@lindlar.de