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Liegenschaftskataster
Kurzbeschreibung
Zuständig für die Erteilung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster ist der Oberbergische Kreis, Bauordnungsamt, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin des Fachbereichs Bauen, Planen, Umwelt wenden.
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Borromäusstraße 1
- PLZ und Ort
- 51789 Lindlar
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Höller
- Voller Name:
Herr Höller
- Position:
- Sachbearbeiter
- Telefon:
- 02266 96-301
- Fax:
- 02266 96-7301
- E-Mail:
- wolfgang.hoeller@lindlar.de
Weiterführende Links
Liegenschaftskataster
Zuständig für die Erteilung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster ist der Oberbergische Kreis, Bauordnungsamt, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin des Fachbereichs Bauen, Planen, Umwelt wenden.
https://serviceportal.lindlar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12118/show Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
001 Borromäusstraße 1 51789 Lindlar https://goo.gl/maps/EYHSPY4LHmdYvA8s6
Herr Höller Sachbearbeiter 136
02266 96-301
02266 96-7301
wolfgang.hoeller@lindlar.de