Mahnung

Beschreibung

Sollten Sie es versäumt haben, eine gemeindlichen Forderung zu begleichen, werden Sie automatisiert auf die offene fällige Forderung hingewiesen.

Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung – z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Anschlußgebühren etc. – werden von Ihnen zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Sofern dann immer noch nicht gezahlt wurde, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht zusätzliche Kosten.

Sollten Sie privatrechtliche Forderungen – z. B. Miete, Verkaufserlöse etc. – zu bezahlen haben, erhalten Sie eine Mahnung, für die Mahngebühren erhoben werden. Falls auch dann noch keine Zahlung erfolgt, wird Klage erhoben oder ein Mahnbescheid beantragt. Dieses Verfahren ist für Sie mit Kosten verbunden und es werden zusätzlich Verzugszinsen geltend gemacht.

Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Die Zahlungsabwicklung der Gemeinde Lindlar benötigt unbedingt das jeweilige Kassenzeichen, das Ihnen in der Rechnung oder im Bescheid mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.

Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben. Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind eventuell Säumniszuschläge zu bezahlen.


Haben Sie sich schon einmal über eine Mahnung geärgert?

Für wiederkehrende Forderungen – z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Kindergartenbeiträge, Mieten und Pachten uvm. – können Sie der Zahlungsabwicklung der Gemeinde Lindlar ein SEPA- Lastschriftmandat erteilen. Dann haben Sie die Vorteile, für diese Zahlungen nicht mehr zu Ihrem Kreditinstitut – Bank oder Sparkasse – laufen zu müssen. Außerdem sind Mahngebühren und Säumniszuschläge für Sie kein Thema mehr. Die Zahlungsbwicklung bucht die Beträge rechtzeitig zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab. Ein weiterer Vorteil bei Lastschrifteinzug sind die geringeren Bankgebühren gegenüber Einzelüberweisungen oder Dauerauftrag.

Und das Risiko für Sie?

Sie haben gar keines! Können Sie eine Buchung nicht nachvollziehen, widersprechen Sie der Buchung bei Ihrem kontoführenden Institut. Der Betrag wird Ihrem Girokonto kostenlos wieder gutgeschrieben. Gründe für den Widerspruch brauchen Sie nicht anzugeben. Wollen Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, schicken Sie einfach eine kurze Mitteilung an die Zahlungsabwicklung oder rufen Sie uns an.

Für telefonsiche Rückfragen ist die Telefonnummer des zuständigen Mitarbeiters auf der Mahnung angegeben. Um Ihnen Auskünfte geben zu können, nennen Sie das auf der Mahnung angegebene Kassenzeichen.

Zuständige Einrichtung

  • Name der Einrichtung

    Gemeinde Lindlar

    Anschrift der Einrichtung
    Strasse und Hausnummer
    Borromäusstraße 1
    PLZ und Ort
    51789 Lindlar
    Telefon:
    02266 96-0
    E-Mail:
    info@lindlar.de

Zuständige Kontaktpersonen